Arbeitsrecht.

Im Bereich des Arbeitsrechts berate ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen und kollektivrechtlichen Arbeitsrechts.  

Volle Kostentransparenz
Direkte Zusammenarbeit
Beratung auf Augenhöhe

Für Arbeitnehmer sichert das Arbeitsverhältnis die finanzielle Existenz und nimmt einen Großteil des Alltags ein. Für Arbeitgeber ist die zuverlässige Arbeitsleistung ihrer Mitarbeiter das Rückgrat des Unternehmens und somit des wirtschaftlichen Erfolgs.

Pharmazie
Medien & IT
Tourismus
Industrie
Lebensmittel
Finanzen & Recht
Handel
Immobilien
Handwerk
uvm.

Meine Leistungen
im Arbeitsrecht.

(01)

Gestaltung, Anpassung und Optimierung von Arbeitsverträgen

(02)

Erstellung rechtssicherer Abmahnungen

(03)

Zeugniserstellung

(04)

Strategische Beratung in Vorbereitung einer Kündigung

(05)

Vertretung bei Kündigungsschutzklagen

(06)

Beurteilung und Verhandlung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen

(07)

Begleitung und Beratung von Betriebsübergängen

(08)

Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen

(09)

Prüfung der Scheinselbstständigkeit

Meine Leistungen
im Arbeitsrecht.

(01)Leistung

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(02)Leistung

Requirements Engineering / Steuerung und Umsetzung der technischen Entwicklung / kundenzentrierte Produktentwicklung durch agile Arbeitsweisen / Go-to-market Strategie

(03)Leistung

Requirements Engineering / Steuerung und Umsetzung der technischen Entwicklung / kundenzentrierte Produktentwicklung durch agile Arbeitsweisen / Go-to-market Strategie

(04)Leistung

Requirements Engineering / Steuerung und Umsetzung der technischen Entwicklung / kundenzentrierte Produktentwicklung durch agile Arbeitsweisen / Go-to-market Strategie

Leistungsversprechen.

(01) Beratung auf Augenhöhe

(02) Direkte Zusammenarbeit

(03) Volle Kostentransparenz

(04)Ihre Zufriedenheit ist mein Anspruch

(05) Flexible Zahlungs- und
Zusammenarbeitsmodelle

Leistungsversprechen.

Fragen und Antworten
zu einer Zusammenarbeit

Als langjähriger Arbeitnehmeranwalt und anschließender Partner einer überregionalen Steuerberater- und Wirtschaftskanzlei kenne ich beide Seiten des Arbeitsrechts. Dieses Wissen nutze ich gerne für Sie. Ich verrate Ihnen, was wirklich in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Von der rechtssicheren Vertragsgestaltung, über die Erstellung von Betriebsvereinbarungen bis hin zur Abmahnung und Kündigung.

Fragen und Antworten.

Wie kann ich abmahnen?

Die Abmahnung ist formfrei und kann daher auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich aber, den Arbeitnehmer schriftlich oder in Anwesenheit von Zeugen abzumahnen. Wird eine Abmahnung nur mündlich erteilt, sollte deren Ort, Inhalt und die beteiligten Personen jedenfalls in einem Aktenvermerk festgehalten werden. Um hier einen kostenintensive Prozess zu verhindern, lassen Sie sich beraten.

Wie lange sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Diese Frist verlängert sich für den Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses in dem Betrieb sowie vom Lebensalter (§ 622 Abs. 2 BGB). Für den Arbeitnehmer gilt die Grundkündigungsfrist von vier Wochen. Während der Probezeit (bis sechs Monate) beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Vertraglich kann in Ausnahmefällen eine kürzere oder längere Frist vereinbart werden.

Da hier typischerweise Arbeitsverträge fehlerhaft sind, schaffe ich für Sie gerne Klarheit.

Wann besteht eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden?

Überstunden müssen erbracht werden, wenn der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dem Arbeitgeber das Recht zur einseitigen Anordnung von
Überstunden einräumen. Ferner kann sich eine Pflicht zur Leistung von Überstunden als arbeitsvertragliche Nebenpflicht ergeben, nämlich bei Notfällen oder sonstigen außergewöhnlichen Fällen, die für den Arbeitgeber nicht vorhersehbar sind und den Einsatz des Arbeitnehmers zur Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz erheblicher betrieblicher Interessen erfordern.

Kann ich gekündigt werden, während ich krank bin?

Ja. Entgegen anderslautenden Gerüchten ist es dem Arbeitgeber nicht verwehrt, eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit auszusprechen. Die Nichtvorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist zudem oft Grund von Abmahnungen. Häufig besteht Unsicherheit darüber, ob Ihr Arbeitgeber von Ihnen, während der Krankheit noch bestimmte Leistungen abverlangen darf, wie bspw. telefonisch oder für eine Unterredung zur Verfügung zu stehen. Haben Sie Zweifel in diesem Zusammenhang? Ich schaffe für Sie Klarheit.

Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Augsburg, Schwaben und Bayern.

Meine Kanzlei im Zentrum Augsburgs ist auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet und bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungsansätze für Ihr rechtliches Problem.
Meine Kanzlei im Zentrum Augsburg ist auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet und bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungsansätze für Ihr rechtliches Problem.
Jonas Fassl – Kanzlei für Arbeitsrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht
Schertlinstraße 29, 86159 Augsburg