Kosten.

1. Erstes Beratungsgespräch


Für das erste Beratungsgespräch berechne ich Ihnen in allen Fällen 190 € inkl. Mehrwertsteuer.

Im Rahmen dieses ersten Beratungsgesprächs bespreche ich mit Ihnen den Fall und berate Sie hinsichtlich der Rechtslage, den Erfolgsaussichten und der weiteren Vorgehensweise. Ein erstes Beratungsgespräch dauert 30-40 Minuten, maximal 45 Minuten. Falls die Sache mit der ersten Beratung abgeschlossen ist, fallen keine weiteren Kosten an, ansonsten kläre ich Sie am Ende des Beratungsgespräch über die weiteren Gebühren auf. Kommt es im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs zur Mandatserteilung, richten sich die Kosten nach der abgeschlossenen Honorarvereinbarung.

2. Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren


Die gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnung meiner Tätigkeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Gegenstandswert. Dieser richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten, bei Forderungsstreitigkeiten also nach der Höhe der Geldsumme, bei Schadensersatzansprüchen nach der Höhe des geltend gemachten Schadens.Gerne berechne ich Ihnen Ihr individuelles Kostenrisiko.

3. Abrechnung nach Zeitaufwand


Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit, wie der Vertragsgestaltung, biete ich Ihnen zu Beginn des Mandates alternativ an, meine Tätigkeit auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes nach Stundensätzen abzurechnen. Hierbei erhalten Sie im Sinne optimaler Kostentransparenz eine genau nachprüfbare Aufstellung über die erbrachten Tätigkeiten. Mein Stundensatz beträgt je nach Aufwand und Schwierigkeit bis 250,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand kommt nur in Betracht, wenn ich dies mit Ihnen vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit schriftlich vereinbare.

4. Pauschalhonorare


Bei einer langfristigen Zusammenarbeit, z. B. einem Dauerberatungsmandat, bietet sich ein pauschales monatliches Honorar an, das auf der Basis des voraussichtlichen Aufwandes (z. B. zwei oder drei Stunden pro Monat/Woche) kalkuliert wird. Dies bietet ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen, die im alltäglichen Geschäftsbetrieb entstehen, zeitnah bearbeiten zu lassen, ohne in jedem Einzelfall die Kosten zu erfragen.